Gibt es bei «energy for future» eine Dauergönnerschaft oder eine lebenslange Gönnerschaft?
Nein. Aus verschiedenen Gründen haben wir bis anhin von der Einführung einer lebenslangen Gönnerschaft abgesehen. Als Alternative bietet sich die Möglichkeit eines terminierten Zahlungsauftrages über Ihr Post- oder Bankkonto oder die Vorauszahlung des Gönnerbeitrages bis maximal 5 Jahre.
Kann ich auch für Drittpersonen eine Gönnerschaft abschliessen?
Sie können auf Ihre Gönnnerschaft jede Person aufführen und für sie den Gönnerbeitrag entrichten, unabhängig davon, ob die Personen bei Ihnen wohnen oder nicht.
Kann ich eine «energy for future» Gönnerschaft auch verschenken?
Ja. Übermitteln Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff «Gönnerschaft verschenken» mit den Angaben der zu beschenkenden Person auf info@energyforfuture.org. Die Unterlagen für die Eröffnung der Gönnerschaft werden Ihnen zugestellt. Nach erfolgter Zahlung wird eine Gönnerbestätigung Ihnen oder der zu beschenkenden Person direkt zugestellt.
Kann ich als NIchtschweizer auch Gönner von «energy for future» werden?
Ja, selbstverständlich können Sie auch als Nichtschweizer oder mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz die Stiftung unterstützen.
Können wir als Firma eine Kollektivgönnerschaft lösen?
Für Firmen gibt es eine spezielle Firmenpartnerschaft, wobei es den einzelnen Mitarbeitenden frei steht, ebenfalls als Gönner die Stiftung zu unterstützen.
Gibt es eine Familiengönnerschaft?
Nein, bisher noch nicht. Falls Sie Interesse an einer Familiengönnerschaft haben, kontaktieren Sie uns.
Haben Sie eine Frage, zu welcher Sie hier keine Anwort gefunden haben?
Dann treten Sie mit uns in Kontakt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ist «energy for future» eine Versicherung?
Nein. «energy for future» ist eine gemeinnützige und private Stiftung, welche auf Spendengelder angewiesen ist. Der Gönnerbeitrag ist eine Spende.
Gibt es automatisch eine Gönnerbestätigung für die Steuern?
Nein. Für das Steueramt genügt das Einreichen der Zahlungskopie (auch Auszug der Internet-Zahlung).
Kann ich per Kreditkarte meinen Gönnerbeitrag überweisen?
Ja, das ist möglich. Neugönner können im ersten Jahr ihren Gönnerbeitrag online mit VISA/MasterCard und Postcard bezahlen.
Hier geht’s zur Anmeldung.
Kann ich meinen Gönnerbeitrag per LSV bezahlen?
Ja, füllen Sie einfach das LSV-Anmeldeformular aus und senden Sie es uns unterschrieben zu. Danach wird der von Ihnen gewählte Gönnerbeitrag automatisch Ihrem Konto abgebucht.
LSV Anmeldeformular
Erst letzten Sommer habe ich einen Gönnerbeitrag bezahlt und schon erhalte ich im Frühjahr Jahr wieder eine Rechnung. Ist das korrekt?
Ja. Eine Zahlung innerhalb eines Jahres - zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt - gilt immer als Beitragszahlung für das laufende Kalenderjahr. Die Rechnungsstellung zu Beginn eines Jahres gilt dann für die Erneuerung für das neue Jahr. Wir sind uns bewusst, dass mit einer späteren Zahlung gegen Ende Jahr ein volles Gönner-Beitragsjahr nicht mehr ausgeschöpft werden kann.
Hier gewähren wir Ihnen als Gönner eine Kulanz: Zahlungen ab 1. November gelten bereits für das kommende Jahr mit einer Gültigkeit bis 31. Dezember des kommenden Jahres.